ÜBER UNS
Unsere Tarife
Für jedes neue Kindergartenjahr (immer im September des jeweiligen Jahres) gilt die jeweils aktuelle Tariftabelle der Vorarlberger Landesregierung. Diese regelt die monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung in Kleinkind- und Kindergartengruppen.
Die Tarife werden von der Abteilung Elementarpädagogik des Landes Vorarlberg festgelegt und gelten einheitlich für alle Betreuungseinrichtungen im Land. Sie sind nach Betreuungsstunden sowie sozial gestaffelt aufgebaut, um allen Familien – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – Zugang zur frühkindlichen Bildung zu ermöglichen.Fördermöglichkeiten
Vom Land gestützte 3-Jährigen Förderung
Eltern müssen lediglich den aktuellen Kindergartenbeitrag (bis zu 25 Stunden / Woche werden gefördert) zuzüglich der Verpflegung bezahlen. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben (Stichtag 31. August). Die Abrechnung mit dem Land erfolgt über unsere Kinderbetreuungseinrichtung.
Leistbare Kinderbetreuung (ermäßigter Tarif)
Der ermäßigte Tarif für den Kindergarten soll für Familien gelten, die eine Mindestsicherung oder eine Wohnbeihilfe des Landes beziehen. Sollten sich für Unterhaltspflichtige trotzdem noch allfällige Härtefälle ergeben, können diese im Einzelfall einer Lösung zugeführt werden. Die Abrechnung mit dem Land erfolgt über unsere Kinderbetreuungseinrichtung.
Kinderbetreuungsbeihilfe AMS
Wer eine Arbeit aufnehmen möchte oder eine Maßnahme des AMS besucht und aus diesem Grund einen Kinderbetreuungsplatz für sein Kind braucht, kann eine Förderung beim AMS ansuchen. Weitere Informationen erhält ihr bei uns oder beim Arbeitsmarktservice in eurem Bezirk.
Verrechnung
Bei der Anmeldung wird ein fixer Monatsbetrag festgelegt. Dieser ist mittels Dauerauftrag bis zum 10. des Monats zu überweisen. Bei Krankheit oder längerem Urlaub können die nicht in Anspruch genommenen Verpflegungskosten vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Die Betreuungskosten sind hingegen über den gesamten Anmeldezeitraum zu bezahlen.
Abmeldung der Kinder
Kündigungen müssen mindestens 4 Wochen vorher schriftlich auf Ende des jeweiligen Monates erfolgen. Die Zahlung endet nach Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei 2 monatigem Rückstand steht es der Kinderbetreuung zu, das Kind aus der Gruppe zu nehmen.



Bildgasse 18b . 6850 Dornbirn
+43 676 571 86 80


